Vorzugsstimmen als potenzieller Fallstrick bei der Wahl
Das Land Oberösterreich hat für die Vergabe von Vorzugsstimmen zwei unterschiedliche Prozedere betreffend Landtags- und Gemeinderatswahl gewählt. Hinzu kommt eine potenziell verwirrende Handhabung der Gültigkeit des gesamten Stimmzettels, wenn der Wähler Vorzugsstimmen für eine nicht angekreuzte Partei vergibt.
Die gute Nachricht vorweg: Wer bei den am Sonntag stattfindenden Wahlen vorhat, keine Vorzugsstimme zu vergeben, sondern bloß das berühmte Kreuzerl zu machen, kann sich die nachfolgenden Zeilen getrost sparen. Wer jedoch als Fleißaufgabe auch noch Vorzugsstimmen für die Kandidaten vergeben will, sollte besser konzentriert zu Werke gehen.
Wie die „OÖN“ berichten, gibt es eine Vorgabe des Landes Oberösterreich, dass – anders als bei den Nationalratswahlen 2017 und 2019 – die Vorzugsstimme mit der Partei bzw. Liste, für die der jeweilige Kandidat antritt, übereinstimmen muss, damit die Stimme (!) überhaupt für die Partei gilt. Das beim Auszählen im Zweifel herangezogene Prinzip „Parteistimme schlägt Vorzugsstimme“ gilt also nicht. Kreuzt ein Wähler beispielsweise Partei „A“ an und vergibt darüber hinaus zwei gültige Vorzugsstimmen an diese, jedoch auch eine Vorzugsstimme an einen Kandidaten von Partei „B“ ist nicht nur die Vorzugsstimme, sondern der gesamte Stimmzettel ungültig.
Unterschiedliche Wahlzettel für Landtags- und Gemeinderatswahl
Hinzu kommt, dass das Prozedere zur Vergabe von Vorzugsstimmen für die Landtagswahl von jenem zur Vergabe von Vorzugsstimmen bei der Gemeinderatswahl abweicht. Bei der Landtagswahl erhält der Wähler einen großen A2-Zettel, auf welchem man zusätzlich zum Partei- bzw. Listenkreuzerl je einen Kandidaten auf Wahlkreisebene sowie einen auf Landesebene ankreuzen kann, also insgesamt zwei Vorzugsstimmen vergeben kann. Bei der Gemeinderatswahl wiederum darf man drei Vorzugsstimmen vergeben, dort allerdings nicht durch Ankreuzen, sondern Aufschreiben der Namen. Da wie dort gilt, dass es nur Kandidaten der angekreuzten Liste/Partei sein dürfen.
Auf Nummer sicher geht man jedenfalls, indem man nur das Kreuz bei der jeweiligen Liste oder Partei macht und keine Vorzugsstimme vergibt. Wer eine solche vergeben will, muss nur darauf achten, dass er diese ausschließlich an Kandidaten der angekreuzten Liste vergibt und nicht zu Kandidaten einer anderen Liste springt. Eigentlich logisch, in der Praxis aber nicht immer selbstverständlich. Man darf gespannt sein, ob die Gemeindewahlbehörden von Aigen-Schlägl bis Hinterstoder in der Lage sein werden, dieses Prozedere bei der Auszählung stets korrekt abzuwickeln.
Foto: Paschinger Anzeiger