Lustbarkeit: Pasching entlastet Lasersport um 80 Prozent
Die Gemeinde Pasching beschloss eine Abänderung der Lustbarkeitsabgabeverordnung. Markantester Punkt ist dabei die deutliche Reduktion der Lustbarkeitsabgabe auf den Lasersport.
Betreiber von Lasersport-Anlagen zahlen in Pasching künftig deutlich weniger Gemeindesteuern. Statt bislang 25 Prozent wird die Gemeinde künftig nur noch 5 Prozent für diesen Bereich vorschreiben. Bei seinem Vortrag in der letzten Gemeinderatssitzung berichtete Bürgermeister Hofko (ÖVP), dass der Betreiber der „Lasertec-Firma im Tennispoint“ mitgeteilt habe, dass die wirtschaftliche Führung des Lasertec-Betriebs aufgrund der Lustbarkeitsabgabe mit dem heutigen Freizeitvergnügen nicht wirtschaftlich sei.
Insgesamt zehn Gemeinderäte, darunter alle fünf der Jungen Liste Öfferlbauer, verweigerten zu diesem Punkt die Zustimmung. Die neue Bürgerliste erinnerte an die hohen Wirtschaftsförderungen für den Lasersport in den letzten Jahren und forderte die Gleichbehandlung der Paschinger Unternehmen. Die Hofko-ÖVP hob in ihrem Bericht wiederum unter anderem hervor, dass Pasching eine der wenigen Gemeinden im Bezirk sei, die noch eine Lustbarkeitsabgabe einhebe. Der Antrag ging letztlich mit 27:10 Stimmen durch.
Damit wird der Lasersport hinsichtlich Lustbarkeitsabgabe in Pasching künftig nur noch mit 5 Prozent besteuert, darüber hinaus wurde den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge der allgemeine Abgabesatz auf nicht näher beschriebene Veranstaltungen auf 10 Prozent reduziert. Motorshow-Vorführungen, Tattoo- und Piercing-Messen, Freak- und Horrorshows bleiben jedoch bei 25 Prozent.
Artikel vom 7.7.2021:
Foto (Symbol): Tommology, CC BY-SA 4.0